Wochenplan

AGB

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Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Lieferung

1.1. Die zugesagten Termine werden von der Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte nur unter Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes gewährleistet. Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen wie u.a. Stromstörungen oder ähnliches sind nicht von der Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte zu vertreten und führen eventuell zum Verzug des Vertrages. Sollte es der Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte wetterbedingt oder durch andere unvorhersehbare Ereignisse nicht möglich sein, das benötigte Equipment, Personal, Lebensmittel oder Getränke zum Veranstaltungsort zu transportieren, so entfällt die Leistungspflicht für beide Vertragsparteien. Sollte für diese Veranstaltung bereits ein Anteil bezahlt worden sein – ist dieser Betrag seitens der Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte zurück zu erstatten

1.2 Dem Auftraggeber bzw. dem qualifiziertem Personen steht es frei, die Qualität und Menge der gelieferten Waren bei Anlieferung zu überprüfen. Etwaige diesbezügliche Reklamationen müssen schriftlich festgehalten und das Schriftstück sowohl von der Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte als auch vom Verantwortlichen des Kunden unterzeichnet werden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.

1.3 Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Gegenständen.

1.4 Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten. Die sachgerechte Verwendung der leihweise zur Verfügung gestellten Geräte, Gläser und Geschirr obliegt dem Auftraggeber. Etwaige Schäden durch überhitzte Geräte in Abwesenheit der Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte oder dem bereitgestellten Personals obliegen nicht der Haftung der Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte

2. Stornobedingungen

2.1 Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ersuchen wir generell um ehestmögliche Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Gästezahl. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, so ist die Gästeanzahl vom Kunden spätestens 2 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Fall verrechnet wird.

2.2 Bei einer Veränderung der Gästezahl nach oben wird die Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte bei Bekanntgabe durch den Kunden weniger als 2 Tage vor der Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

2.3 Sollte die Veranstaltung vom Auftraggeber aus zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem abgesagt werden, so erhält die Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte bei Bekanntgabe des Ausfalls 1 Tage vor Beginn der Veranstaltung 20 %, bei Bekanntgabe am Tag der Veranstaltung 100 %

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Eine Auftragserteilung muss schriftlich unter Angabe des Namens und der vollständigen Geschäftsadresse des Auftraggebers sowie des Rechnungsempfängers übermittelt werden, um verbindlich zu sein. Schriftlich ist eine Übermittlung dann, wenn sie per unterzeichneten Brief, unterzeichnetem Fax oder per E-mail erfolgt. Sollte die Auftragserteilung mündlich erfolgen, so ist eine schriftliche Ausfertigung binnen kürzester Zeit vom Kunden und/oder der Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte nachzureichen.

3.2 Ein Auftrag ist für den Besteller sofort bindend. Die Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte ist an einen Auftrag ab Erhalt vorbehaltlich des oben Ausgeführten gebunden, sofern Angebot und Auftrag sich inhaltlich decken. Sollte das Angebot vom Kunden verändert werden oder sollten veränderte Anforderungen gestellt werden, so ist der Auftrag erst nach schriftlicher Bestätigung des veränderten Auftrages vom Kunden bindend.

3.3 Sollten Auftraggeber und Rechnungsempfänger nicht ident sein : In jedem Fall haften Auftraggeber und Rechnungsempfänger für alle ausstehenden Forderungen oder Teilforderungen aus dem gegenständlichen Auftrag zur ungeteilten Hand.

3.4 Alle Preise in unseren Angeboten verstehen sich, falls nicht anders angeführt, als Euro-Nettopreise, d.h. exklusive der jeweils zur Anwendungen kommenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Lieferungen und Leistungen sind ohne Abzüge zahlbar innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen nach Rechnungserhalt. Die Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte ist berechtigt eine entsprechende Anzahlung zu verlangen.

3.5 Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind der der Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie sonstige durch die Betreibung der Forderung entstehende Kosten wie Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten u.ä. zu ersetzen.

4. Schlussbestimmungen

4.1 Sollte eine Bestimmung dieses Individualvertrages ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Firma Part Otto jun. Feinkost-Catering-Gaststätte verpflichtet sich ein ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine gültige oder rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftliches und rechtliches Ergebnis der ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

4.2 Für das Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Klagenfurt.